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Beitragsordnung

§1 Beitragsgruppen

Es gibt vier Beitragsgruppen:

a) Vollzahler

b) Ermäßigt (Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Zivildienstleistende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger)

c) Jugendlich (bis 18 Jahre)

d) Zweitmitglied (gleiche Anschrift wie ein Mitglied der Beitragsgruppen a oder b).

§2 Beiträge

Es gilt der folgende Jahresbeitrag (Quartalsbeiträge in Klammern):

  a) Vollzahler b) Ermäßigt c) Jugendlich d) Zweitmitglied
HGoV 30 € (7,50 €) 20 € (5 €) 15 € (3,75 €) 10 € (2,50 €)
HGoV & NGoV 60 € (15 €) 40 € (10 €) 25 € (6,25 €) 20 € (5 €)
HGoV bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in einem Landesverband des DGoB 25 € (6,25€ €) 15 € (3,75 €) 10 € (2,50 €) 10 € (2,50 €)

Die erhöhte Beitragszahlung der Zeile "HGoV & NGoV" ist nur zu bezahlen, wenn das Mitglied den Antrag gemäß §3 (4) Satz 2 der Satzung gestellt hat.

Zur Erlangung des reduzierten Beitragssatzes bei bestehender Mitgliedschaft in einem Landesverband des DGoB ist ein Antrag gemäß §3 der Beitragsordnung zu stellen. Dieser Antrag ist bei Nachweis der Mitgliedschaft in einem Landesverband des DGoB durch das Mitglied vom Vorstand anzunehmen.

§3 Beitragsermäßigung durch den Vorstand

Der Vorstand kann auf Antrag beschließen, ein Mitglied vom Beitrag zu befreien oder den Beitrag zu ermäßigen. Diese Entscheidung ist jährlich zu überprüfen. Hat das Mitglied den Antrag gemäß §3 (4) Satz 2 der Satzung gestellt, so hat es die Gebühren des Niedersächsischen Go-Verbandes weiterhin an den HGoV abzuführen.

§4 Fälligkeit

Der Beitrag ist jeweils für das gesamte Geschäftsjahr im voraus zu zahlen und ist auch für das Quartal fällig, in dem die Mitgliedschaft beginnt oder endet. Bei Austritt werden gegebenenfalls zu viel bezahlte Beiträge erstattet.

§5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung vom 20.1.2003 in Kraft. Geändert zuletzt durch die Mitgliederversammlung vom 30.1.2007 mit Wirkung ab dem 1.1.2007.