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Mitgliedschaft im Hannoverschen Go-VereinWer kann Mitglied werden?Im Hannoverschen Go-Verein kann jede am Go interessierte natürliche oder juristische Person (beispielsweise Vereine, Firmen oder Institutionen) Mitglied werden. Dazu ist ein Mitgliedschaftsantrag an den Vorstand des Hannoverschen Go-Vereins zu stellen, der dann innerhalb von 6 Wochen über die Aufnahme entscheidet. Neue Mitglieder sind stets willkommen. Was bringt die Mitgliedschaft?Mitgliedern des Hannoverschen Go-Vereins sind alle Leistungen des Vereins zugänglich:
MitgliedschaftsbeiträgeDie folgenden Angaben sind die Jahresbeiträge. Bei Eintritt zu einem unterjährigen Quartal wird der Mitgliedsbeitrag entsprechend anteilig fällig.
MitgliedschaftsantragDer Mitgliedschaftsantrag kann auf den Spielabenden Montags und Dienstags direkt ausgefüllt und einem Vorstandsmitglied übergeben werden. Alternativ kann er an folgende Anschrift geschickt werden:
Der Antrag liegt auch hier als PDF-Dokument vor und kann heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt und wieder an obige Adresse geschickt werden. Der Vorstand wird dann gemäß Satzung mit einer Frist von 6 Wochen über die Aufnahme entscheiden. (Im Normalfall wird es umgehend die Bestätigung der Aufnahme in den HGoV geben.) Antrag auf zusätzliche Ermäßigung des MitgliedschaftsbeitragsIm HGoV gibt es über eine ermäßigte Mitgliedschaft hinaus die Möglichkeit, gegenüber dem Vorstand des HGoVs einen Antrag auf weitere Ermäßigung bzw. Erlass des Mitgliedschaftsbeitrags im HGoV zu stellen. Ein entsprechender Antrag kann als PDF-Dokument hier heruntergeladen werden. Eine Mitgliedschaft in der Go-Abteilung des RSV ist eine akzeptierte Begründung auf einen vollständigen Erlass des Mitgliedschaftsbeitrags im HGoV. |